LG Paderborn urteilt gegen Facebook (Az. 4 O 190/22)

Das Landgericht Paderborn hat Meta bzw. Facebook, wie es zuvor hieß, zu Schadensersatz und Unterlassung verurteilt (LG Paderborn, 20.02.2023 – 4 O 190/22).

Die Nachlässigkeit von Facebook führte zu einem gigantischen Datenleck.

“Scraping”: Hacker nutzen Fahrlässigkeit von Facebook aus

2018 und 2019 kam es zu einem sogenannten „Datenscraping“, dem massenhaften, automatisierten Sammeln der Telefonnummern und persönlichen Daten von Facebook-Nutzern. „Scraping“ ist eine leider beliebte und erfolgreiche Methode, um öffentlich einsehbare Daten durch automatisierte Softwareprogramme einzusammeln.

Das Sammeln bzw. Stehlen der Telefonnummern erfolgte hier über das sog. Contact-Import-Tool“ („CIT“). „Scraper“ luden mithilfe des „CIT“ wahrscheinlich mit Zufallsgenerator errechnete Telefonnummern hoch, um festzustellen, ob diese Telefonnummern mit irgendeinem Facebook-Konto verbunden waren. Sobald dieScraper feststellen konnten, dass eine Telefonnummer mit einem Facebook-Konto verknüpft war, kopierten sie die öffentlich einsehbaren Informationen aus dem betreffenden Nutzerprofil und fügten die Telefonnummer den abgerufenen, öffentlich einsehbaren Daten hinzu.
Mit anderen Worten: Die Scraper erfanden einfach Millionen Handynummern und schauten mithilfe der Facebook-Funktionen nach, ob jemand eine gleichlautende Telefonnummer hatte. Schon konnten die einsehbaren Daten mit der Telefonnummer kombiniert werden, und die Scraper besaßen Informationen, die sie nicht hätten besitzen dürfen.

Millionen Nutzer betroffen

Anfang April 2021 veröffentlichten Unbekannte die Daten von ca. 533 Millionen Facebook-Nutzern aus 106 Ländern im Internet. In Deutschland sollen sechs Millionen vom Facebook-Datenschutzskandal betroffen sein.

Schadensersatz: Rechtsanwalt berät

Der ganze Vorgang verstößt gegen Regeln der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) und europarechtliche Richtlinien und gibt dem Geschädigten ein Recht auf Schadensersatz. Im konkreten Fall waren dies 350,00 €, in anderen Fällen aber auch bedeutend mehr (3.000,00 €). Wer betroffen ist und eine Rechtsschutzversicherung hat, sollte Rechtsrat einholen.

Betroffen? Für eine kostenlose Erstberatung einfach an Rechtsanwalt Dr. Schweers wenden.

Kommentar verfassen