Facebook/Meta muss ein weiteres Urteil hinnehmen, mit dem die Rechte der Facebook-Nutzer im sog. Facebook-Datenschutzskandal gestärkt werden.
Hintergrund ist ein von Facebook wenigstens fahrlässig zu verantwortendes Datenleck.
Facebook ließ die Tür für Datendiebe weit offen stehen
Im Jahr 2019 lasen Dritte u.a. die Facebook-ID, den Namen, den Vornamen und das Geschlecht von Nutzern („Scraping“) über das Contact-Import-Tool von Facebook aus. Indem eine Vielzahl von Kontakten in ein virtuelles Adressbuch eingegeben wurde, gelang es Unbekannten, die Telefonnummern konkreten Facebook-Profilen zuzuordnen, ohne dass in den entsprechenden Profilen die hinterlegten Telefonnummern öffentlich freigegeben waren. Um die Telefonnummer jeweils zu korrelieren, wurden mit Hilfe des Contact-Import-Tools fiktive Nummern erzeugt, geprüft, und die zugehörigen Facebook-Nutzer wurden angezeigt. Auf dem Profil des Nutzers wurde dieser dann besucht, und von dort wurden die öffentlichen Daten gescrapt. Anfang April 2021 wurden diese Daten im Internet verbreitet.
Mit anderen Worten: die Hacker taten so, als würden sie ihr Telefonbuch mit Facebook abgleichen, um “Freunde” zu finden; also ein so vorgesehener Vorgang. Bloß luden sie Millionen erfundene Nummern hoch, und Facebook war offenbar nicht in der Lage das zu verhindern oder zu stoppen.
Ein Verstoß gegen die DGSVO, befand das Gericht, und urteilte 300,00 € immateriellen Schadensersatz aus. Von anderen Gerichten ist übrigens sogar 3.000,00 € ausgeurteilt worden, und dies für den gleichen Vorgang.
Viele Millionen Nutzer betroffen
Anfang April 2021 veröffentlichten Unbekannte die Daten von ca. 533 Millionen Facebook-Nutzern aus 106 Ländern im Internet. In Deutschland sollen rund sechs Millionen Nutzer betroffen sein.
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