Facebook verantwortet Datenleck und schuldet Schadensersatz
Facebook (oder Meta, wie es heute heißt) tritt gerne als guter Freund der Nutzer auf und verspricht eine sichere Kommunikation. Gleichwohl gab es immer schon Skepsis, ob Daten bei Facebook & Co. wirklich gut aufgehoben sind.
Es stellte sich heraus: Die Skepsis war berechtigt. Mit einem einfachen Trick gelang es sog. Scrapern, an Daten zu gelangen, die nie für sie bestimmt waren und die Nutzer sicher glaubten. Das Facebook-Datenleck betrifft Millionen Nutzer, sie alle haben nach Überzeugung von Verbraucherschützern Anspruch auf Schadensersatz.
So wurden die Daten gestohlen
Vereinfacht gesagt taten die Datendiebe so, als würden sie ihr Smartphone-Telefonbuch mit ihrem Facebook-Account abgleichen, um “Freunde” zu finden; also ein an sich so vorgesehener Vorgang. Bloß luden sie Millionen mittels Zufallsgenerator errechnete, also erfundene Nummern hoch. Facebook verknüpfte daraufhin Nummern, die tatsächlichen entsprachen, mit realen Accounts. So konnten die Datendiebe Informationen wie Alter, Geschlecht, Beziehungsstatus, Bilder etc. mit der Telefonnummer in Verbindung bringen. Dies, obwohl die Telefonnummer nicht öffentlich zugänglich und nicht für jedermann sichtbar sein sollte.
Solche Datensätze werden im Darknet hoch gehandelt.
Facebook war offenbar nicht in der Lage, das Datenleck zu verhindern oder zu stoppen.
Rechte jedes fünften Facebook-Nutzers verletzt
Allein in Deutschland sollen rund sechs Millionen Menschen, weltweit sogar hunderte Millionen von diesem Datenschutzskandal betroffen sein (übrigens wohl auch Marc Zuckerberg selbst). In Deutschland gibt es rund 30 Millionen Facebook-Nutzer. Das bedeutet: Jeder fünfte deutsche Facebook-Nutzer ist betroffen.
Klagewelle rollt: Erfahrungen vor Gericht
Es spricht sich herum, dass Facebook/Meta nicht straflos davonkommt. Zuständige Behörden verdonnern Facebook zu Geldbußen in nie gekannter Höhe. Aber auch individuelle Nutzer werden gemäß Art. 82 DSGVO entschädigt. Gerichtsurteile sprechen Facebook-Nutzern bis zu 3.000,00 € Entschädigung zu; nach Ansicht von Experten sind aber auch höhere Summen möglich.
Auch der Europäische Gerichtshof hat kürzlich bestätigt, dass geschädigten Nutzern ein immaterieller Schadensersatz zusteht. Es muss also kein konkreter finanzieller Verlust nachgewiesen und es muss auch keine Erheblichkeitsgrenze überschritten werden. Letzteres war oft ein Vorwand, Fälle als rechtlich irrelevant abzutun (EuGH, Urteil vom 4.5.2023, Az.: C-300/21). Eine anwaltliche Prüfung lohnt sich daher in jedem Fall.
Bin ich vom Facebook-Datenleck betroffen?
Wer prüfen will, ob er betroffen ist und somit Schadensersatzansprüche hat, findet es hier heraus. Bitte auf das richtige Format achten (+49 statt 0).
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